Können sich Tutoren und Tutorinnen, die in Deutschland nur vorübergehend gemeldet sind, kostenlos impfen lassen ? Mehr Infos

Alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind (die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben), sind unabhängig vom Versicherungsstatus in Deutschland impfberechtigt. So sind auch Tutoren und Tutorinnen von der Regelung in der Impfverordnung betroffen. Die Impfberechtigung hängt dabei vom Aufenthaltsstatus ab; sie gilt also entsprechend des §1 Nr. 2 Impfverordnung für Personen, die in Deutschland gemeldet sind und hier ihren Wohnsitz haben (wenn auch nur temporär). Die Frage der Kosten hängt nicht vom Versichertenstatus ab. Für alle Impfberechtigten ist die Impfung in den Impfzentren kostenfrei. Die Kosten für die COVID-19-Impfung werden vom Bund getragen. Tutoren und Tutorinnen können einen Impftermin z.B. bei einem Arzt oder in einem Impfzentrum vereinbaren. Zum Impftermin (bzw. bei der Anmeldung) ist die Meldebescheinigung vorzulegen.

Welche Rolle spielt Ayusa International e.V. während des Aufenthaltes des Tutors / der Tutorin? Mehr Infos

Ihre lokale Ayusa Betreuerin, die Sie anfangs besucht und Ihnen unser Programm vorgestellt hat, wird innerhalb der ersten 2 Wochen nach Anreise vorbeikommen, um zu schauen, ob mit der Eingewöhnung auf beiden Seiten alles klappt und um eventuelle Fragen zu klären. Wir bieten ein erneutes gemeinsames Treffen nach 3 Monaten an und auch für den Rest des Aufenthalts steht Ihnen die Betreuerin kompetent mit Rat zur Seite. Sollte es einmal wider Erwarten größere Differenzen geben, vermittelt diese zwischen Ihnen und Ihrem Tutor.
Ansonsten kümmern sich unsere Betreuerinnen auch um Ihre:n Tutor:in, indem wir Treffen mit anderen Teilnehmenden unserer Programme vor Ort abhalten.

Was ist, wenn mein:e Tutor:in mit einem nicht in der EU genehmigten Impfstoff zweimal geimpft ist? Mehr Infos

Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen laut § 22a Infektionsschutzgesetz eine Impfserie mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Eine aktuelle Liste der in der EU-zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist auf der Internetseite des PEI zu finden.

Darüber hinaus können Sie sich z.B. bei der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO informieren.

Wird ein Visum benötigt? Wie ist der/die Tutor:in versichert? Mehr Infos

Tutor:in kann nur werden, wer ohne Visum nach Deutschland einreisen kann. Es ist ein visafreies Programm und bedarf keinerlei Arbeitserlaubnis. Das setzt allerdings voraus, dass Tutoren und Tutorinnen nicht bezahlt werden dürfen. Sie unterrichten 15 Stunden/Woche Ihre Kinder (und ggf. Sie) und erhalten dafür im Gegenzug kostenfreie Unterkunft, Verpflegung, eine Karte für den ÖPNV und den Transport von und zum Flughafen.

Die Tutoren und Tutorinnen sind selbst für den Abschluss eines Versicherungspakets zuständig und werden vorab von Ayusa darüber informiert.

Wer gilt rechtlich als vollständig geimpft oder genesen ? Mehr Infos

Wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, wird mit Wirkung vom 19.03.2022 unmittelbar in § 22a Infektionsschutzgesetz geregelt.

Wir möchten eine:n Sprachtutor:in aufnehmen, wie gehen wir dabei vor? Mehr Infos

Das ist ganz einfach. Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, schicken wir Ihnen gern unsere ausführlichen Informationen sowie die unverbindlichen Gastfamilienunterlagen zu. Sie können sich alternativ hier unverbindlich als Gastfamilie bewerben. Wir melden uns dann bei Ihnen mit weiteren Unterlagen zurück und besprechen die nächsten Schritte.

Sobald wir Ihre Unterlagen bearbeitet haben, können Sie mit unseren Tutor:innen in Kontakt treten. Schauen Sie sich die verfügbaren Profile in Ruhe auf der Webseite an und geben Sie uns Bescheid, mit wem Sie gern in Kontakt treten möchten. Wir schalten dann diese:n Tutor:in für Sie frei. Beachten Sie bitte, dass die Tutor:innen oft von mehreren Familien zeitgleich kontaktiert werden. Zeitgleich zur Kontaktaufnahme mit dem/der Tutor:in, meldet sich nun Ihre regionale Ayusa Betreuerin bei Ihnen, um mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren.

Wie lange im Voraus sollten wir mit der Suche nach einem/einer geeigneten Tutor:in beginnen? Mehr Infos

Sobald Sie sich für die Aufnahme eines Tutors / einer Tutorin entschieden haben. Umso früher Sie mit der Suche beginnen, desto besser! Leider ist die Anzahl der Tutor:innen sehr begrenzt und daher melden Sie sich am besten mit großem Vorlauf.

Wie können wir sicher sein, dass der/die Tutor:in auch wirklich qualifiziert ist? Mehr Infos

Alle unsere Tutoren und Tutorinnen unterlaufen einen umfangreichen Bewerbungsprozess. Sie füllen unsere detaillierten Bewerbungsunterlagen aus, in denen sie nicht nur ihre Tutorerfahrung schildern, sondern auch Angaben zu ihrer eigenen Familie, Bildung und ihren Hobbys machen. Ein Brief an die Gastfamilie sowie eine Fotocollage runden die Bewerbung ab. Zusätzlich müssen alle Tutoren und Tutorinnen eine Charakterreferenz, ein ärztliches Gesundheitsattest (inkl. Impfnachweisen) sowie ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Nach Eingang der Unterlagen werden die Bewerber:innen von unseren Mitarbeiter:innen interviewt und die Referenzen werden überprüft, bevor der Tutor / die Tutorin für die Gastfamilien freigeschaltet wird.

Sind alle Teilnehmenden am Tutor-Programm geimpft? Mehr Infos

Ja. Wir nehmen nur Tutor:innen ins Programm auf, wenn diese vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Es ist möglich, dass die Teilnehmenden in der Heimat nur mit einem Impfstoff geimpft wurden, der in der EU nicht anerkannt ist. In diesem Fall sollte nach Ankunft in Deutschland erneut mit einem anerkannten Impfstoff geimpft werden.

Auch erwachsene Gastfamilienmitglieder müssen nachweisen, dass sie gegen COVID-19 geimpft sind, ansonsten können wir Ihnen leider keine:n Tutor:in vermitteln. Kinder bis 16 Jahre sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Gesundheit unserer Teilnehmer:innen und Betreuer:innen liegt uns sehr am Herzen und wir möchten einen Teil zu einem unbeschwertem Miteinander beitragen.

Wie sollte ich mit den Tutoren und Tutorinnen in Kontakt treten? Mehr Infos

Wenn Sie mit einem/einer Tutor:in in Kontakt treten möchten, geben wir Ihnen gern deren direkte Kontaktdetails (nach dem Erhalt Ihrer eigenen Bewerbung). Am besten eignet sich eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail, in der Sie sich kurz vorstellen und 1-2 Termine und Zeiten für ein Gespräch vorschlagen. Aus Erfahrung wissen wir, dass Gespräche via Videocall wesentlich effektiver sind als nur per Telefon, da man hier den/die Tutor:in bei den Antworten und Reaktionen sehen kann. Auch bietet es sich an, beim zweiten Gespräch kurz die Kinder dazu zu holen (je nach Alter des Kindes), um zu sehen, wie der Tutor / die Tutorin auf die Kinder reagiert. Gerade ältere Kinder sind neugierig auf den/die potentielle:n Tutor:in und möchten selbst entscheiden, ob er/sie ihnen sympathisch ist.