Was bedeutet es, ein Au pair aufzunehmen?
Unsere Au pairs werden sorgfältig ausgewählt und durchlaufen einen Bewerbungsprozess. Ähnliches gilt im Gegenzug auch für die Gastfamilie. Es gibt bestimmte Auflagen, welche größtenteils vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Uns ist es wichtig, dass sich zu jedem Zeitpunkt alle Beteiligten wohl und sicher fühlen, weshalb wir nur Gastfamilien unser Programm aufnehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Interesse, ein Au pair aus dem Ausland als Familienmitglied auf Zeit bei sich aufzunehmen
Ein erwachsenes Familienmitglied Ihrer Familie hat die deutsche/Schweizer/EU Staatsbürgerschaft
In Ihrem Zuhause ist Deutsch die Umgangssprache
Einverständnis der Entrichtung der unten aufgeführten Leistungen an das Au pair
Sowohl das Au pair als auch die Familie müssen sich bereit erklären, folgende Leistungen zu erbringen:
Eigenes beheizbares, ausreichend möbliertes Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tageslicht, Mindestgröße 8 qm) in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie
Mitbenutzung von sanitären Einrichtungen der Gastfamilie
Kostenlose Verpflegung
Monatliches Taschengeld von 370 € (280 € + 90 € für Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstige Aktivitäten)
Monatliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
1,5 zusammenhängende freie Tage pro Woche
mindestens einmal pro Monat ein komplett freies Wochenende
vier freie Abende pro Woche (ab 20 Uhr)
Zwei Tage Urlaub pro Anwesenheitsmonat bei Weiterzahlung des Taschengeldes (während des Urlaubs gelten Samstag und Sonntag nicht als Urlaubstage)
Deutschlandticket
Unterstützung und Freistellung für die Ausübung von Sprachkursen
Hilfe bei Behördengängen zur Anmeldung und Kostenübernahme (Visum wird von den Gastfamilien bezahlt)
Für Au pairs, die sich für 12 Monate verpflichten: Flugticket für Hin- und Rückreise zu Programmbeginn und -ende
mindestens sechs Monate (maximal 12 Monate) Aufenthalt
sich integrieren und bei der Kinderbetreuung unterstützen
aktive Unterstützung der Gastfamilie/Kinder beim Erlernen der englischen oder spanischen Sprache
Kinderbetreuung zu geregelten Arbeitszeiten: 6 Stunden pro Tag und maximal 30 Stunden pro Woche inklusive Babysitting, z.B.:
Bringen und Abholen des Kindes zu Kindergarten/Schule oder Freizeitaktivitäten
aktive Beschäftigung mit dem Kind
Hausaufgabenbetreuung
Leichte Hausarbeiten, die in Zusammenhang mit dem Kind stehen, wie z.B.:
Zubereitung von Speisen für das Kind
Wäsche des Kindes waschen
Kinderzimmer aufräumen
Aufräumen der von allen Familienmitgliedern gemeinsam genutzten Zimmer (Wohnzimmer, Esszimmer und Küche)
Das Aufräumen und Säubern des Au pair Zimmers gehört nicht zur Arbeitszeit, ebenso wenig wie die Einnahme von gemeinsamen Mahlzeiten mit der Gastfamilie. Schwere Hausarbeiten, wie z.B. Fenster putzen, Rasen mähen oder Auto waschen, gehören nicht zum Tätigkeitsfeld eines Au pairs.
Sie möchten ein Au pair aufnehmen?
Füllen Sie gerne das unverbindliche Bewerbungsformular aus, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können.